Die Geschäftsordnung der Landesversammlung regelt die Einladung, Leitung und Ablauf der Landesversammlung, die das höchste beschlussfassende Organ des Landesverbandes ist. Sie enthält Bestimmungen über die Antragsfristen, die Dringlichkeit und die Behandlung von Anträgen sowie die Geschäftsordnungsanträge.
Wie sind die Strukturen und Gruppen im Landesverband aufgebaut:
Die Landeswahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen im Landesverband. Sie enthält allgemeine Grundsätze, die Wahl der Landeswahlobleute, die Wahl der Stammes- und Aufbaugruppenvertretungen, die Wahl der Landesvorstände, die Wahl der Landesdelegierten sowie das Anfechtungsverfahren.