die Ehrenamtlichen/hauptberuflich Mitarbeitenden beantragen das eFZ bei ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung. Die Beantragung ist auch online beim Bundesamt für Justiz möglich. Das eFZ wird an ihre eigene Adresse geschickt.
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Bayern e.V. |
bei Ehrenamtlichen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, muss ein Europäisches Führungszeugnis eingereicht werden
Mit eurem digitalen Personalausweis und einem Smartphone als Lesegerät (AusweisApp2) könnt ihr das eFZ auch online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragFZ Dort könnt ihr die Bestätigung aus der MV hochladen (2x, einmal als Bestätigung damit ihr ein eFZ bekommt (Schritt 3) und einmal für die Gebührenbefreiung (Schritt 4)). Ihr braucht eine extra App, um die Leseapp am PC zu nutzen. Einfacher ist es, wenn ihr den Antrag direkt übers Handy stellt. Dann kann dort der Personalausweis direkt eingelesen werden. |
wenn das eFZ in der Geschäftsstelle angekommen ist, dokumentiert der Vorstand die Einsichtnahme in der Mitgliederverwaltung. Über die Datenbank wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme erstellt
Das eFZ wird in der Regel nach der Einsichtnahme direkt vernichtet. Auf deinem Rücksendeschreiben kannst du Vernichtung widersprechen. Mache das bitte nur, wenn du das eFZ bald noch einmal wo anders benötigst (meist werden bis zu 3 Monate alte eFZ anerkannt).