Die Landeswahlobmenschen überwachen die demokratischen Strukturen und Verfahrensweisen im Landesverband. Sie kontrollieren die Rechtmäßigkeit von Stammeswahlen und sind Ansprechpartner für Stämme bei Fragen zu deren Ablauf. Auf Landesversammlungen sind sie für die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung zuständig.
Die Zahl der Landeswahlobmenschen ist auf maximal fünf Personen begrenzt, die auf Nord- und Südbayern verteilt wohnen sollten.
Herbstanstich | 1 Wochenende / Jahr |
Landesleitungssitzung | 1-2 Sonntagnachmittage im Jahr, ein digitales Treffen im Quartal |
Landesversammlung | 1 Wochenende / Jahr |
Aktive Phase von Januar bis März |