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Das Girokonto wird vom Landesverband für die Aufbaugruppe eingerichtet, wenn eine Gründungsversammlung stattgefunden hat und wenn die neue Gruppe beim örtlichen Jugendring anerkannt ist.

Ablauf:

mit dem aktuellen Vereinsregisterauszug des BdP LV Bayern (den ihr hier: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml kostenlos herunterladen könnt; Suche: „Pfadfinder“ und „München“) und der Landessatzung des BdP LV Bayern e.V. (in der Geschäftsstelle nachfragen) geht ihr zur Bank eures Vertrauens. Die Bank stellt die nötigen Formulare aus und schickt sie an die Geschäftsstelle. Zwei Landesvorstände müssen sich online legitimieren und unterschreiben. Vertretungsberechtigt (d.h. Kontoinhaber*innen) sind 2 Personen aus dem Landesvorstand; als verfügungsberechtigt sollen 2 Personen aus der Aufbaugruppe eingetragen werden. Verfügungsberechtigt bedeutet: ihr könnt alle Zahlungen wie üblich über Onlinebanking oder Girocard abwickeln, Lastschriften einziehen und abbuchen lassen, Daueraufträge einrichten und ändern; ihr könnt nicht: Verfügungsberechtigung ändern oder Konto auflösen. Diese Aufteilung zwischen Vertretungs- und Verfügungsberechtigung wurde von der Landesversammlung beschlossen, weil:

  • Nicht alle Banken richten Konten für Ortsgruppen ein, die kein e.V. sind
  • Falls es keine geordnete Kassenübergabe gibt, kann der Landesverband die Übergabe veranlassen, Kontoauszüge anfordern, neue Verfügungsberechtigte einsetzen

Wichtig:

  • Das Girokonto ist niemals ein Privatkonto 
  • Bei Änderungen in der Leitung der Ortsgruppe wird auch die Verfügungsberechtigung bei der Bank geändert, es werden keine Zugangsdaten weitergegeben
  • Immer zwei Personen aus der Ortsgruppe sollen aufs Konto zugreifen können
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