Erstattung ist möglich bei:
- Teilnahme und Leitung von Ausbildungsmaßnahmen (z.B. KfM, KfS, Tilop, GK, Stufentreffen. nicht: BooM, kalu), auch VBTs
- wenn von eurer Arbeitsstelle eine Freistellung gewährt wurde
- auch freiberuflich Tätige können Erstattung von Verdienstausfall beantragen
Wie komme ich an mein Geld?
- Antrag auf der BJR-Seite herunterladen
- 1. Seite des Antrags selbst ausfüllen, Höhe des Verdienstausfalls von der Arbeitsstelle bestätigen lassen (2. oder 3. Seite)
- Antrag mit Beschreibung der Maßnahme in die Geschäftsstelle schicken
- dort wird eure Teilnahme an der Maßnahme bestätigt und der Antrag wird an den BJR weitergeleitet
- Deadline: 5 Wochen nach Ende des Kurses. Am besten gleich nach dem Kurs erledigen.
Sozialversicherungsbeiträge:
- wenn euer Gehalt von der Arbeitsstelle nicht weitergezahlt wird, wird die Erstattung an euch überwiesen. D.h. für die Zeit werden keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt
- wenn ihr euer Gehalt während der Freistellung weiter bezahlt bekommt, wird die Erstattung direkt an die Arbeitsstelle überwiesen. Auf diese Weise gibt es keine Lücke bei den Sozialversicherungsbeiträgen.