Erstattung ist möglich bei:

  • Teilnahme und Leitung von Ausbildungsmaßnahmen (z.B. KfM, KfS, Tilop, GK, Stufentreffen. nicht: BooM, kalu), auch VBTs
  • wenn von eurer Arbeitsstelle eine Freistellung gewährt wurde
  • auch freiberuflich Tätige können Erstattung von Verdienstausfall beantragen

Wie komme ich an mein Geld?

  • Antrag auf der BJR-Seite herunterladen
  • 1. Seite des Antrags selbst ausfüllen, Höhe des Verdienstausfalls von der Arbeitsstelle bestätigen lassen (2. oder 3. Seite)
  • Antrag mit Beschreibung der Maßnahme in die Geschäftsstelle schicken
  • dort wird eure Teilnahme an der Maßnahme bestätigt und der Antrag wird an den BJR weitergeleitet
  • Deadline: 5 Wochen nach Ende des Kurses. Am besten gleich nach dem Kurs erledigen. 
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