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Ihr benötigt einen aktuellen Vereinsregisterauszug des BdP LV Bayern, den ihr hier kostenlos herunterladen könnt:
https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml (Erweiterte Suche: „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder“ und "München")
und die Landessatzung des BdP LV Bayern e.V., die ihr von Gabi in der Geschäftsstelle unter bekommt (Kontakt: bayern@pfadfinden.de anfragen könnt oder +49 89 692 43 96)
Mit den beiden Dokumenten geht ihr zur Bank eures Vertrauens. Die Bank stellt die nötigen Formulare aus und schickt sie an die Geschäftsstelle. Zwei Landesvorstände müssen sich online legitimieren und unterschreiben. Vertretungsberechtigt (d.h. Kontoinhaber*innen) sind 2 Personen aus dem Landesvorstand; als verfügungsberechtigt sollen 2 Personen aus der Aufbaugruppe eingetragen werden. Verfügungsberechtigt bedeutet: ihr könnt alle Zahlungen wie üblich über Onlinebanking oder Girocard abwickeln, Lastschriften einziehen und abbuchen lassen, Daueraufträge einrichten und ändern; ihr könnt nicht: Verfügungsberechtigung ändern oder Konto auflösen. Diese Aufteilung zwischen Vertretungs- und Verfügungsberechtigung wurde von der Landesversammlung beschlossen, weil:
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