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Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis einreichen?

  • hauptberufliche Mitarbeiter*innen
  • Ehrenamtliche auf Landes-, Bezirks-, Stammesebene (z.B. Landesvorstand und Landesleitung, Lapfila-Teamende, Kursteamende und Kursküche, Mitglieder der AKs, Bezirksführungen, Stafüs, Gruppenleiter*innen, Betreuer*innen an Zeltlagern usw)
  • Ehrenamtliche auf Bundesebene (z.B. Bula-Team)
  • Neumitglieder/Wiedereintritte Ü18
  • Gründer*innen von Aufbaugruppen

Wie oft muss das erw. FZ abgegeben werden?

  • in der Regel alle fünf Jahre
  • München-Stadt: alle 3 Jahre

Wer fordert das erweiterte Führungszeugnis an?

  • Ehrenamtliche auf Stammesebene: Stammesführung fordert auf, ein erw. FZ vorzulegen
  • alle anderen bekommen die Aufforderung von der Geschäftsführung. Kurs-/Lagerleitungen geben dazu die Liste ihrer Teams an 

Wie wird das erweiterte Führungszeugnis angefordert?

  • über die Mitgliederdatenbank kann ein Anschreiben generiert werden, mit dem das erw. FZ beantragt werden kann. Darin wird auch der ehrenamtliche Zweck bestätigt, so dass keine Kosten anfallen. Mit dem Anschreiben wird ein Rücksendeschreiben an die BdP Geschäftsstelle mit Einverständniserklärung über die Einsichtnahme erzeugt
  • eie Ehrenamtlichen/hauptberuflich Mitarbeitenden beantragen das erw. FZ bei ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung. Die Beantragung ist auch online beim Bundesamt für Justiz möglich. Das FZ wird an ihre eigene Adresse geschickt. Sie senden FZ und Rücksendeschreiben an die BdP Geschäftsstelle

  • bei Ehrenamtlichen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, muss ein Europäisches Führungszeugnis eingereicht werden

Wie läuft die Einsichtnahme ab?

  • wenn das erw. FZ in der Geschäftsstelle angekommen ist, dokumentiert der Vorstand die Einsichtnahme in der Mitgliederverwaltung. Über die Datenbank wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme erstellt 

  • Bescheinigung und erweitertes FZ werden an die Ehrenamtlichen zurückgeschickt

Sonderregelung für München

  • die Ehrenamtlichen gehen mit dem erw. FZ zum Jugend-Informationszentrum JIZ, Sendlinger Str. 7, lassen das FZ dort einsehen und erhalten eine Bestätigung der Einsichtnahme
  • diese Bestätigung wird an die Geschäftsstelle geschickt und verbleibt dort bis zum Ende der Gültigkeit
  • die ID der Einsichtnahmebestätigung wird für die Beantragung der Zuschüsse Grund- und Aktivitätenförderung KJR München-Stadt benötigt
  • die Vereinbarung des KJR München-Stadt sieht außerdem vor, dass die erw. FZ alle drei Jahre neu vorgelegt werden müssen