Fürs Filmschauen im Stammesheim oder Singen bei öffentlichen Veranstaltungen können unter Umständen Lizenzgebühren oder GEMA-Gebühren fällig werden. 

Filme:

Gemeinsames Filmschauen im Rahmen einer Gruppenstunde ist keine private Veranstaltung. Hier würden also Lizenzgebühren anfallen. Über die Landesmediendienste Bayern könnt ihr Filme als DVD oder Streaming-Angebot zur öffentlichen, nicht-gewerblichen Vorführung erhalten.

Musik: 

Bei einer Veranstaltung mit geschlossenem Personenkreis (nur für Mitglieder und evtl. deren Familien) müssen in der Regel keine GEMA-Gebühren bezahlt werden. Wenn die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist und das Urheberrecht an der Musik noch nicht erloschen ist (weniger als 70 Jahre nach Tod des/der Urhebers*in), ist sie gebührenpflichtig. Hier könnt ihr nachsehen, ob bei einer Veranstaltung GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen. Der Freistaat Bayern übernimmt GEMA-Gebühren bei eintrittsfreien Veranstaltungen; diese Veranstaltungen müssen trotzdem angemeldet werden. 

Weitere Infos zu GEMA und Vereinen findet ihr auch auf der Seite der Bernhard Assekuranz



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