Mitgliedsbeiträge 2024-2026

An der Bundesversammlung im September 2020 wurde eine befristete Beitragserhöhung für die Jahre 2021-2024 beschlossen. Die Bundesversammlung hat diese Beitragserhöhung entfristet, d.h. sie gilt dauerhaft. Die Mittel werden für eine hauptberufliche Stelle im Bereich Prävention und Kinderschutz genutzt. Dazu kommt eine beschlossene Beitragserhöhung des Bundesbeitrags um 5,00 € für den Jahresbeitrag bzw. 2,50 € für den Halbjahresbeitrag, die ab 1.1.2024 gilt. 

Weiterhin hat die Bundesversammlung beschlossen: zur Entlastung des Zinsaufwands beim Bau des neuen Küchenhauses in Immenhausen wird der Jahresbeitrag um 1,50 €, der Halbjahresbeitrag um 0,75 € erhöht.

Die Landesversammlung des LV Bayern hat im März 2023 eine Beitragserhöhung für den Landesverband beschlossen: 5,00 € für ordentliche Mitglieder, 2,50 €für den Familien- und Halbjahresbeitrag und 1,50 € für den Förderbeitrag.

An der Landesversammlung 2025 wurde eine Beitragserhöhung beschlossen, die ab dem 1.1.2026 gilt. Daraus ergeben sich folgende Beitragssätze (Stand 1.5.2025):


ArtBundLVBezirkGesamt

Vollmitglied

ab 1.1.2024

ab 1.1.2026


37,00 €

37,00 €


26,00€

38,00 €


0,50€

0,50 €


63,50€

75,50 €

Familienbeitrag 

(für alle Mitglieder einer Familie)

ab 1.1.2024

ab 1.1.2026



37,00 €

37,00 €



13,00 €

19,00 €



0,50€

0,50 €



50,50€

56,50 €






Halbjahr 

ab 1.7.2024

ab 1.7.2026


21,25 €

21,25 €


13,00 €

19,00 €


0,50 €

0,50 €


34,75€

40,75 €

Förderndes Mitglied

ab 1.1.2024

ab 1.1.2026


10,00€

10,00 €


6,50 €

10,50 €


0,50€

0,50 €


17,00€

21,00 €


Darüber hinaus legt jede Aufbaugruppe / jeder Stamm einen eigenen Stammesanteil fest. Beispiel: bei einem Stammesbeitrag von 25 € zahlt ein ordentliches Mitglied 88,50 € an den Stamm. 63,50 € werden mit der Jahresabrechnung an den Landesverband / den Bund abgegeben. Der Stammesanteil verbleibt beim Stamm. 

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