Verhalten

  • Alle haben das Recht sich wohlzufühlen. Niemand darf die persönlichen Grenzen anderer übertreten. Es gilt die Stopp-Regel!
  • Teilnehmer*innen sollen die volle Zeit anwesend sein und aktiv am Programm teilnehmen.
  • Außer Teamern*innen und Teilnehmern*innen sind weitere Personen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Teams erwünscht. Unerwünschte Personen haben das Gelände zu verlassen.
  • Duschen, Waschbereiche und Toiletten sind immer sauber zu hinterlassen.
  • Die Nachtruhe dauert von 00:00 bis 07:00 Uhr. In diesem Zeitraum befinden sich alle Teilnehmer*innen auf dem Gelände und es muss so leise sein, dass es möglich ist zu schlafen.
  • Teilnehmer*innen unter 16 Jahren sollten um spätestens 01:00 Uhr in ihrem Schlafsack sein.
  • Steckdosen:
    • Steckdosen zum Laden von Geräten sind nur an den vorgesehenen Ladeplätzen zu nutzen. 
    • Steckdosen in den Wasch-/Toilettenräumen sind nicht zum Laden von Geräten zu verwenden.
  • Musikboxen auf dem Lagerplatz sind nicht erwünscht. Ausnahmen gelten für das Programm.
  • Das Barfußlaufen auf dem Lagerplatz ist verboten.
  • Auf dem Lagerplatz ist festes Schuhwerk zu tragen. Festes Schuhwerk bedeutet, dass die Schuhe:
    • Eine feste Sohle haben.
    • Die Zehen verdecken.
    • Mindestens einen Fersenriemen haben.
  • Gewässer dürfen nur in Absprache mit der Gruppenleitung aufgesucht werden. Badeorte sind immer sauber zu hinterlassen. 
  • Müll: 
    • Müll wird vermieden wo es geht.
    • Bei nicht vermeidbarem Müll wird auf korrekte Trennung geachtet!
    • Der Müll wird immer in die vorgesehenen Mülleimer geworfen!
  • Lagerplätze sind stets sauber zu halten. 
  • Mit Wasser wird sparsam umgegangen.
  • Keine Fahrräder/Fahrzeuge jeglicher Art auf dem Lagerplatz. Für Fahrräder muss der dafür vorgesehene Abstellort genutzt werden.
  • Versprechensfeiern sollen, auch im Eigeninteresse, in den offiziellen StaFü-Runden abgestimmt werden.
  • Singerunden unterliegen keiner Sperrzeit, trotzdem ist auf Lautstärke und Uhrzeit zu achten.
  • Pflocken und ähnlich erniedrigende und gewaltsame „Erziehungsmethoden“ sind verboten.
  • Es herrscht Burgfrieden. Entsprechend sind Zelt-/Fahnenklau und Ähnliches zu unterlassen.
  • Drohnen/ferngesteuerte Geräte sind auf dem Lagergrund nicht erlaubt bzw. zu Programmzwecken mit der Lagerleitung abzustimmen.

Hygiene & Lebensmittel

  • Zur Kühlung von Lebensmitteln sollen die bereitgestellten Möglichkeiten genutzt werden.
  • Personen die Lebensmittel verarbeiten müssen eine aktuelle Hygienebelehrung haben.
  • Das Zubereiten von selbst mitgebrachten Fleisch- und anderen tierischen Produkten geschieht nur in den dafür vorgesehenen Kochzelten. 
    ODER

    Auf der Landesversammlung 2023 wurde beschlossen, dass das Lapfila 24 vegetarisch ist. Es wird deshalb kein Fleisch, Wurst, oder Fisch in der Markthalle zum Verkauf angeboten. Das Zubereiten von selbst mitgebrachten Fleischprodukten erfoglt deshalb in Maßen und nur in den dafür vorgesehenen Zelten gemäß den Hygienerichtlinien. Das Zelebrieren oder zur Schau stellen der Fleischverarbeitung ist untergsagt.


Zeltplatz

  • Der Lagerplatz ist stets sauber zu halten.
  • Das Beschädigen der Bäume ist verboten.
    • Nägel dürfen nicht in die Bäume gehauen werden (z.B. um Schnüre zu spannen oder Plakate zu befestigen),
    • Hängematten dürfen nur an Bäumen angebracht werden, wenn die Beschädigung des Baumes ausgeschlossen werden kann.
    • Es darf nicht auf Bäume draufgeklettert werden 
    • Der Bau von Baumhäusern ist untersagt.
    • Dies alles gilt auch für die Bäume im angrenzenden Wald
  • Feuerstellen:
    • Es dürfen keine Graßnarben ausgehoben werden!
    • Offene Erdfeuer sind verboten!  
    • Feuerschalen-/Körbe müssen einen Mindesabstand von 40 cm über dem Boden aufweisen. 
  • Generell gilt: Kein Feuer (auch keine Fackeln) außerhalb des Lagerplatzes.
  • Hunde sind auf dem Platz nicht gestattet. 
    • Am Besuchertag sind Hunde an der Leine erlaubt.
    • Kot muss eingesammelt werden.
  • Große Lagerbauten (höher als 3 m) müssen im Vorfeld geplant und beantragt werden; Lagerbauten werden immer durch die Technik abgenommen.
  • Jeder Stamm hat eine begrenzte Menge an Parkplätzen. Darüber hinaus sind keine Autos erwünscht. 
  • Autos die nicht von der Lagerleitung genehmigt wurden müssen eine Parkgebür von 5  pro Tag zahlen. Es gibt keine Garantie auf einen Parkplatz, Autos können abgewiesen werden.
  • Wenn kein Parkplätze mehr zur Verfügung stehen, müssen nicht genehmigte Autos vom Parkplatz entfernt werden. 

Rauchen und Alkohol

  • Rauchen ist generell erst ab 18 und nur innerhalb der gekennzeichneten
    Flächen erlaubt. 
  • Ein Rausch ist ausdrücklich unerwünscht.
  • Erlaubt sind nur Bier, Wein und weinhaltige Getränke (bis max. 15Vol%)
  • Der Konsum dieser Getränke ist nur in bestimmten Räumen erlaubt
    • Café zu den offiziellen Schankzeiten
    • In den von den Stämmen ernannten Zelten/Runden
  • Alkohol ist erst nach dem offiziellen Programmende erlaubt.
  • Tschai: Kann abends vom Team/den Stämmen angeboten werden (ohne harten Alkohol und in diesem eingelegte Früchte); eine alkoholfreie Alternative muss immer zur Verfügung stehen.
  • Vom Team ist ein Schankschluss festzulegen (spätestens 03:00 Uhr, je nach Programm). Dieser muss durchgesetzt werden.
  • Es müssen immer mindestens zwei Personen pro Stamm nüchtern sein. Mindestens eine*r davon muss volljährig sein.



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