Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) einreichen?

  • hauptberufliche Mitarbeiter*innen
  • Ehrenamtliche auf Landes-, Bezirks-, Stammesebene Ü16 (z.B. Landesvorstand und Landesleitung, Lapfila-Teamende, Kursteamende und Kursküche, Mitglieder der AKs, Bezirksführungen, Stafüs, Gruppenleiter*innen, Betreuer*innen an Zeltlagern usw)
  • Ehrenamtliche auf Bundesebene (z.B. Bula-Team)
  • Neumitglieder/Wiedereintritte Ü18
  • Gründer*innen von Aufbaugruppen

Wie oft muss das eFZ abgegeben werden?

  • in der Regel alle fünf Jahre
  • München-Stadt: alle 3 Jahre

Wer fordert das erweiterte Führungszeugnis an?

  • Ehrenamtliche auf Stammesebene: Stammesführung fordert auf, ein eFZ an die BdP Geschäftsstelle zu senden
  • alle anderen bekommen die Aufforderung von der Geschäftsführung. Kurs-/Lagerleitungen geben dazu die Liste ihrer Teams an 

Wie wird das erweiterte Führungszeugnis angefordert?

  • über die Mitgliederdatenbank kann ein Anschreiben generiert werden, mit dem das eFZ beantragt werden kann. Eine Anleitung findest du hier. Darin wird auch der ehrenamtliche Zweck bestätigt, so dass keine Kosten anfallen. Mit dem Anschreiben wird ein Rücksendeschreiben an die BdP Geschäftsstelle mit Einverständniserklärung über die Einsichtnahme erzeugt
  • die Ehrenamtlichen/hauptberuflich Mitarbeitenden beantragen das eFZ bei ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung. Die Beantragung ist auch online beim Bundesamt für Justiz möglich. Das eFZ wird an ihre eigene Adresse geschickt.

  • Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Bayern e.V.
    Severinstraße 5 / Rgb., 81541 München

  • bei Ehrenamtlichen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, muss ein Europäisches Führungszeugnis eingereicht werden

Wie fordere ich das eFZ online an?

  • Zunächst braucht du einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
  • Mit eurem digitalen Personalausweis und einem Smartphone als Lesegerät (AusweisApp2) könnt ihr das eFZ auch online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragFZ

    Dort könnt ihr die Bestätigung aus der MV hochladen (2x, einmal als Bestätigung damit ihr ein eFZ bekommt (Schritt 3) und einmal für die Gebührenbefreiung (Schritt 4)). Ihr braucht eine extra App, um die Leseapp am PC zu nutzen. Einfacher ist es, wenn ihr den Antrag direkt übers Handy stellt. Dann kann dort der Personalausweis direkt eingelesen werden.

Wie läuft die Einsichtnahme ab?

  • wenn das eFZ in der Geschäftsstelle angekommen ist, dokumentiert der Vorstand die Einsichtnahme in der Mitgliederverwaltung. Über die Datenbank wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme erstellt 

  • Das eFZ wird in der Regel nach der Einsichtnahme direkt vernichtet. Auf deinem Rücksendeschreiben kannst du Vernichtung widersprechen. Mache das bitte nur, wenn du das eFZ bald noch einmal wo anders benötigst (meist werden bis zu 3 Monate alte eFZ anerkannt).

Wie kann ich als Stafü einsehen, ob Führungszeugnisse eingereicht wurden / welche Führungszeugnisse fehlen?

  • in der Mitgliederdatenbank kann man über "Gruppierungsverwaltung - Reports" Auswertungen abrufen: 
    Report 172: Liste eingesehener Führungszeugnisse
    Report 173: Liste abgelaufener Führungszeugnisse
    Report 174: Liste fehlender Führungszeugnisse
  • Die Mitgliederdatenbank prüft, ob bei einem Mitglied eine Tätigkeit eingetragen ist, für die ein erw. FZ nötig ist (z.B. (stellv.) Stafü, Meufü, Sifü), und ob eine Einsichtnahme eingetragen ist. Verlasst euch nicht ausschließlich auf diese Liste! Wer mit Kindern arbeitet, muss ein erw. FZ vorlegen, auch wenn diese Tätigkeit in der MV (noch) nicht angegeben ist. 

Sonderregelung für München

  • die Ehrenamtlichen gehen mit dem eFZ zum Jugend-Informationszentrum JIZ, Sendlinger Str. 7, lassen das eFZ dort einsehen und erhalten eine Bestätigung der Einsichtnahme
  • diese Bestätigung wird an die Geschäftsstelle geschickt und verbleibt dort bis zum Ende der Gültigkeit
  • die ID der Einsichtnahmebestätigung wird für die Beantragung der Zuschüsse Grund- und Aktivitätenförderung KJR München-Stadt benötigt
  • die Vereinbarung des KJR München-Stadt sieht außerdem vor, dass die eFZ alle drei Jahre neu vorgelegt werden müssen
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