Die fördernde Mitgliedschaft ist für Menschen gedacht, die den BdP ausschließlich finanziell und/oder ideell unterstützen möchten (sprich dem BdP/der Ortsgruppe regelmäßig Geld zukommen lassen möchten und/oder ihre Verbundenheit durch eine Mitgliedschaft zum Ausdruck bringen möchten).
Sie ist nicht gedacht für Menschen, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen – denn dieses sind per Definition die ordentlichen Mitglieder.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die aktive Teilnahme am Vereinsleben regelmäßig (z.B. in Form von Gruppenstunden) oder unregelmäßig/selten (z.B. ab und zu bei Lagern mitwirken) erfolgt.

Da davon ausgegangen wird, dass die fördernden Mitglieder gezielt eine Untergliederung des BdPs (z.B. einen Stamm oder einen LV) finanziell unterstützen möchten, ist der Bundesbeitrag bewusst niedrig gehalten, sodass möglichst viel Geld von dieser Unterstützung in den Stämmen oder bei landesunmittelbaren Fördermitgliedern im LV ankommt.

Fördernde Mitglieder können nicht wählen oder gewählt werden. Sie zählen nicht bei der Beschlussfähigkeit und nicht beim Delegiertenschlüssel für Landes- oder Bundesversammlung. 


Regelung aus der Landessatzung, § 5:

Ordentliche Mitglieder sind zur aktiven Mitwirkung ... verpflichtet und können in Organe und andere Ämter gewählt werden.

Fördernde Mitglieder können an Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen; sie werden bei Berechnung der Delegiertenzahl für Landes- und Bundesversammlung nicht berücksichtigt 

Auch in der Bundessatzung § 5 steht:

Fördernde Mitglieder werden bei der Berechnung der Anzahl der Delegierten für die Landes- und Bundesversammlungen nicht berücksichtigt.


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