Verhalten
- Jede*r hat das Recht sich wohlzufühlen und keine*r darf die persönlichen Grenzen anderer übertreten (Stopp-Regel!).
- Teilnehmer*innen sollen die volle Zeit anwesend sein und aktiv am Programm teilnehmen.
- Außer Teamern*innen und Teilnehmern*innen sind weitere Personen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Teams erwünscht. Unerwünschte Personen haben das Gelände zu verlassen.
- Die Nachtruhe dauert von 000:00 bis 07:00 Uhr. In diesem Zeitraum befinden sich alle Teilnehmer*innen auf dem Gelände und es muss so leise sein, dass es möglich ist zu schlafen.
- Teilnehmer*innen unter 16 Jahren sollten um spätestens 101:00 Uhr in ihrem Schlafsack sein.
- Steckdosen:
- Steckdosen zum Laden von Geräten sind nur an den vorgesehenen Ladeplätzen zu nutzen.
- Steckdosen in den Wasch-/Toilettenräumen sind nicht zum Laden von Geräten zu verwenden.
- Musikboxen auf dem Lagerplatz sind nicht erwünscht. Ausnahmen gelten für das Programm.
- Barfußlaufen auf dem Lagerplatz ist verboten.
- Auf dem Lagerplatz ist festes Schuhwerk zu tragen.
- Festes Schuhwerk heißt, dass die Schuhe:
- Eine feste Sohle haben
- Die Zehen verdecken
- mindestens einen Fersenriemen haben
- Gewässer dürfen nur in Absprache mit der Gruppenleitung aufgesucht werden.
- Badeorte sind immer sauber zu hinterlassen.
- Müll:
- Wir vermeiden Müll wo es geht.
- Bei dem nicht vermeidbaren vermeidbarem Müll achten wir auf korrekte Trennung!
- Wird immer in die vorgesehenen Mülleimer geworfen!
- Lagerplätze sind stets sauber zu halten.
- Mit Wasser wird sparsam umgegangen.
- Keine Fahrräder/ Fahrzeuge jeglicher Art auf dem Lagerplatz, . Für Fahrräder soll der dafür vorgesehene Abstellort genutzt werden.
- Versprechensfeiern sollen, auch im Eigeninteresse, in den offiziellen StaFü-Runden abgestimmt werden.
- Singerunden unterliegen keiner Sperrzeit, trotzdem ist auf Lautstärke und Uhrzeit zu achten.
- Pflocken und ähnlich erniedrigende und gewaltsame „Erziehungsmethoden“ sind verboten.
- Es herrscht Burgfrieden. Entsprechend sind Zelt-/Fahnenklau und Ähnliches zu unterlassen.
- Drohnen/ferngesteuerte Geräte sind auf dem Lagergrund nicht erlaubt bzw. zu Programmzwecken mit der Lagerleitung abzustimmen.
Hygiene & Lebensmittel
- Zur Kühlung von Lebensmitteln sollen die bereitgestellten Möglichkeiten genutzt werden.
- Leute die Lebensmittel verarbeiten, müssen eine aktuelle Hygienebelehrung haben.
- Das Zubereiten von selbst mitgebrachten Fleisch- und anderen tierischen Produkten geschieht nur in den dafür vorgesehenen Kochzelten.
Zeltplatz
- Der Lagerplatz ist stets sauber zu halten.
- Das Beschädigen der Bäume ist verboten.
- Nägel dürfen nicht in die Bäume gehauen werden (z.B. um Schnüre zu spannen oder Plakate zu befestigen),
- Hängematten dürfen nur an Bäumen angebracht werden, wenn die Beschädigung des Baumes ausgeschlossen werden kann.
- Es darf nicht auf Bäume draufgeklettert werden
- Der Bau von Baumhäusern ist untersagt.
- Dies alles gilt auch für die Bäume im angrenzenden Wald
- Feuerstellen:
- Es dürfen keine Graßnarben ausgehoben werden!
- Offene Erdfeuer sind verboten!
- Feuerschalen-/Körbe müssen einen Mindesabstand von 40cm 40 cm über dem Boden aufweisen.
- Generell gilt: Kein Feuer (auch keine Fackeln) außerhalb des Lagerplatzes.
- Hunde sind auf dem Platz nicht gestattet.
- Am Besuchertag sind Hunde an der Leine erlaubt.
- Kot muss eingesammelt werden.
- Große Lagerbauten (höher als 3m) müssen im Vorfeld geplant und beantragt werden; Lagerbauten werden immer durch die Technik abgenommen
- Jeder Stamm hat eine begrenzte Menge an Parkplatzen. Darüber hinaus sind keine Autos erwünscht.
- Autos die unangemeldet vor Ort stehen, müssen eine Parkgebür zahlen.
- Wenn kein Parkplätze mehr zur Verfügung stehen, müssen unangemeldete Autos von dem Parkplatz entfernt werden.
Rauchen und Alkohol
- Rauchen ist generell erst ab 18 und nur innerhalb der gekennzeichneten
Flächen erlaubt. - Ein Rausch ist ausdrücklich unerwünscht.
- Erlaubt sind nur Bier, Wein und weinhaltige Getränke (bis max. 15Vol%)
- Der Konsum dieser Getränke ist nur in bestimmten Räumen erlaubt
- Café zu den offiziellen Schankzeiten
- In den von den Stämmen ernannten Zelten/Runden
- Alkohol ist erst nach dem offiziellen Programmende erlaubt.
- Tschai: Kann abends vom Team/den Stämmen angeboten werden (ohne harten Alkohol und in diesem eingelegte Früchte); eine alkoholfreie Alternative muss immer zur Verfügung stehen.
- Vom Team ist ein Schankschluss festzulegen (spätestens 3:00 Uhr, je nach Programm), der auch durchgesetzt werden muss.
- Es müssen immer zwei nüchterne Verantwortliche pro Stamm vorhanden sein. Mindestens eine Person davon muss volljährig sein.
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