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Verhalten

  • Jede*r hat das Recht sich wohlzufühlen und keine*r darf die persönlichen Grenzen anderer übertreten (Stopp-Regel!).
  • Teilnehmer*innen sollen die volle Zeit anwesend sein und aktiv am Programm teilnehmen.
  • Außer Teamern*innen und Teilnehmern*innen sind weitere Personen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Teams erwünscht. Unerwünschte Personen haben das Gelände zu verlassen.
  • Die Nachtruhe dauert von 0:00 bis 07:00 Uhr. In diesem Zeitraum befinden sich alle Teilnehmer*innen auf dem Gelände und es muss so leise sein, dass es möglich ist zu schlafen.
  • Teilnehmer*innen unter 16 Jahren sollten um spätestens 1:00 Uhr in ihrem Schlafsack sein.
  • Steckdosen:
    • Steckdosen zum Laden von Geräten sind nur an den vorgesehenen Ladeplätzen zu nutzen. 
    • Steckdosen in den Wasch-/Toilettenräumen sind nicht zum Laden von Geräten zu verwenden.
  • Musikboxen auf dem Lagerplatz sind nicht erwünscht. Ausnahmen gelten für das Programm.
  • Barfußlaufen auf dem Lagerplatz ist verboten.
  • Auf dem Lagerplatz ist festes Schuhwerk zu tragen.
    • Festes Schuhwerk heißt, dass die Schuhe:
      • Eine feste Sohle haben
      • Die Zehen verdecken 
      • mindestens einen Fersenriemen haben
  • Gewässer dürfen nur in Absprache mit der Gruppenleitung aufgesucht werden.
  • Badeorte sind immer sauber zu hinterlassen. 
  • Müll: 
    • Wir vermeiden Müll wo es geht.
    • Bei dem nicht vermeidbaren Müll achten wir auf korrekte Trennung!
    • Wird immer in die vorgesehenen Mülleimer geworfen!
  • Lagerplätze sind stets sauber zu halten. 
  • Mit Wasser wird sparsam umgegangen
  • Keine Fahrräder/ Fahrzeuge jeglicher Art auf dem Lagerplatz, Für Fahrräder soll der dafür vorgesehene Abstellort genutzt werden.
  • Versprechensfeiern sollen, auch im Eigeninteresse, in den offiziellen StaFü-Runden abgestimmt werden.
  • Singerunden unterliegen keiner Sperrzeit, trotzdem ist auf Lautstärke und Uhrzeit zu achten.
  • Pflocken und ähnlich erniedrigende und gewaltsame „Erziehungsmethoden“ sind verboten.
  • Es herrscht Burgfrieden. Entsprechend sind Zelt/Fahnenklau und Ähnliches zu unterlassen.
  • Drohnen/ferngesteuerte Geräte sind auf dem Lagergrund nicht erlaubt bzw. zu Programmzwecken mit der Lagerleitung abzustimmen

Hygiene & Lebensmittel

  • Zur Kühlung von Lebensmitteln sollen die bereitgestellten Möglichkeiten genutzt werden.
  • Leute die Lebensmittel verarbeiten, müssen eine aktuelle Hygienebelehrung haben.
  • Das Zubereiten von selbst mitgebrachten Fleisch- und anderen tierischen Produkten geschieht nur in den dafür vorgesehenen Kochzelten. 

Zeltplatz

  • Der Lagerplatz ist stets sauber zu halten.
  • Das Beschädigen der Bäume ist verboten.
    • Nägel dürfen nicht in die Bäume gehauen werden (z.B. um Schnüre zu spannen oder Plakate zu befestigen),
    • Hängematten dürfen nur an Bäumen angebracht werden, wenn die Beschädigung des Baumes ausgeschlossen werden kann.
    • Es darf nicht auf Bäume draufgeklettert werden 
    • Der Bau von Baumhäusern ist untersagt.
    • Dies alles gilt auch für die Bäume im angrenzenden Wald
  • Feuerstellen:
    • Es dürfen keine Graßnarben ausgehoben werden!
    • Offene Erdfeuer sind verboten!  
    • Feuerschalen-/Körbe müssen einen Mindesabstand von 40cm über dem Boden aufweisen. 
  • Generell gilt: Kein Feuer (auch keine Fackeln) außerhalb des Lagerplatzes.
  • Hunde sind auf dem Platz nicht gestattet. 
    • Am Besuchertag sind Hunde an der Leine erlaubt.
    • Kot muss eingesammelt werden.
  • Große Lagerbauten (höher als 3m) müssen im Vorfeld geplant und beantragt werden; Lagerbauten werden immer durch die Technik abgenommen
  • Jeder Stamm hat eine begrenzte Menge an Parkplatzen. Darüber hinaus sind keine Autos erwünscht. 
  • Autos die unangemeldet vor Ort stehen, müssen eine Parkgebür zahlen.
  • Wenn kein Parkplätze mehr zur Verfügung stehen, müssen unangemeldete Autos von dem Parkplatz entfernt werden. 

Rauchen und Alkohol

  • Rauchen ist generell erst ab 18 und nur innerhalb der gekennzeichneten
    Flächen erlaubt. 
  • Ein Rausch ist ausdrücklich unerwünscht.
  • Erlaubt sind nur Bier, Wein und weinhaltige Getränke (bis max. 15Vol%)
  • Der Konsum dieser Getränke ist nur in bestimmten Räumen erlaubt
    • Café zu den offiziellen Schankzeiten
    • In den von den Stämmen ernannten Zelten/Runden
  • Alkohol ist erst nach dem offiziellen Programmende erlaubt.
  • Tschai: Kann abends vom Team/den Stämmen angeboten werden (ohne harten Alkohol und in diesem eingelegte Früchte); eine alkoholfreie Alternative muss immer zur Verfügung stehen.
  • Vom Team ist ein Schankschluss festzulegen (spätestens 3:00 Uhr, je nach Programm), der auch durchgesetzt werden muss.
  • Es müssen immer zwei nüchterne Verantwortliche pro Stamm vorhanden sein. Mindestens eine Person davon muss volljährig sein.



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