Anbei ist der "formale Prozess" der Gründung einer Aufbaugruppe skizziert.
Es geht nicht um die (pfadfinderischen) Inhalte, sondern nur um die "äußeren" Faktoren, die man bei einer Gründung beachten muss. Chronologisch gesehen können einige Punkte vertauscht werden, bei Fragen wendet euch gerne an uns!
Was passiert | Weiterführende Infos / Links | |
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1 | "Wir möchten gründen" → Gründungsdokument erstellen (wir, die ... aus ... wollen Pfadiarbeit im Sinne des BdP anbieten, unsere Vertretung nach außen übernehmen vorerst ... und ...) | → das wird später für die erste Landesversammlung benötigt |
2 | Der Landesvorstand beschließt durch einen formalen Beschluss, aus der Gruppe eine Aufbaugruppe zu machen | |
3 | Name der Gruppe ist vorläufig „Aufbaugruppe + Ort“ (oder gleich ein Stammesnahme) und wird im Bundesamt auf Empfehlung des Landesvorstands im System angelegt. | |
4 | Die angehenden ABG-Leitungen werden in die relevanten Verteiler im Landesverband aufgenommen | Stafüverteiler, Chatgruppen |
5 | Gründungsteam stellt Mitgliedsanträge in Verbindung mit einem erweiterten Führungszeugnis. | Mitgliedsantrag BdP |
6 | Kontoeröffnung kann beantragt werden, der Vorstand bestätigt Kontoeröffnung, wenn die Mitgliedsanträge eingegangen und geprüft sind. | Anleitung Kontoeröffnung |
7 | Ab dem Moment der Unterschrift des Mitglieds auf dem Mitgliedsantrags gilt der Versicherungsschutz des BdP | Versicherungsschutz BdP |
8 | Eine Stammeswahl mit dem Gründungsteam sollte baldmöglichst stattfinden, um eine Stammesführung und eine*n Schatzmeister*in zu wählen. Die Voraussetzungen dafür: mindestens 5 Mitglieder, 1/3 der Mitglieder anwesend, Ladungsfrist von 3 Wochen, Bekanntgabe der Tagesordnung in der Einladung | Wahlprotokoll 2025 |
9 | Bei der Stammeswahl wird die Stammessatzung verabschiedet | |
10 | Der Stamm legt einen Mitgliedsbeitrag fest. | Mitgliedsbeitrag Zusammensetzung |
11 | Die Aufbaugruppe stellt sich beim jeweiligen Stadt- bzw. Kreisjugendring vor und erfragt die jeweiligen gängigen Regelungen (jeder Kreis- bzw. Stadtjugendring handhabt das etwas anders, der BdP LV Bayern ist Mitglied im Bayerischen Jugendring und damit automatisch anerkannt, daher kommen keine Prüfungen oder ähnliches auf die Aufbaugruppe zu, aber die Jugendringe möchten i.d.R. die Gruppe kennenlernen) | |
12 | Beim Finanzamt kann ein Freistellungsbescheid für Vereine beantragt werden. Benötigte Dokumente: Gründungsprotokoll mit Information zum Mitgliedsbeitrag, Satzung. Mit Freistellungsbescheid kann die Aufbaugruppe selbständig Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. | Zuwendungsbestätigungen |
13 | Die Aufbaugruppe kann bei der Stiftung Pfadfinden eine Willkommenskothe beantragen | Antrag Stiftungskohte |
14 | Bei der nächsten Landesversammlung des BdP LV Bayern (normalerweise im März) wir die Aufbaugruppe auf Vorschlag vom Vorstand offiziell anerkannt (dazu braucht die ABG mindestens 5 reguläre Mitglieder) | |
15 | Nach Anerkennung an der Landesversammlung hat der/die gewählte Aufbaugruppenführer*in das Stimmrecht für die Gruppe. |