Anbei ist der "formale Prozess" der Gründung einer Aufbaugruppe skizziert. Es geht nicht um die (pfadfinderischen) Inhalte, sondern nur um die "äußeren" Faktoren, die man bei einer Gründung beachten muss. Chronologisch gesehen können einige Punkte vertauscht werden, bei Fragen wendet euch gerne an uns! 


  1. "Wir möchten gründen" →  in Absprache mit nestbau wird die Gründung "beschlossen" (informelles Gründungsdokument, Unterschrift auf Halstuch, verbindliche Absprache …)
  2. Nestbau setzt sich mit Landesvorstand in Verbindung und empfiehlt die Gründung
  3. Der Landesvorstand beschließt durch einen formalen Beschluss, aus der Gruppe eine Aufbaugruppe zu machen
  4. Name der Gruppe ist vorläufig „Aufbaugruppe + Ort“ (oder gleich ein Stammesnahme) und wird im Bundesamt auf Empfehlung des Landesvorstands im System angelegt.
  5. Die angehenden ABG-Leitungen werden in die relevanten Verteiler aufgenommen → über die GS bzw. das Projekt nestbau
  6. Gründungsteam stellt Mitgliedsanträge in Verbindung mit einem erweiterten Führungszeugnis.
  7. Kontoeröffnung kann beantragt werden (Anleitung im Wiki), der Vorstand bestätigt Kontoeröffnung, wenn die Mitgliedsanträge eingegangen und geprüft sind.
  8. Ab dem Moment der Unterschrift des Mitglieds auf dem Mitgliedsantrags gilt der Versicherungsschutz
  9. Eine Stammeswahl mit dem Gründungsteam sollte baldmöglichst stattfinden, um eine Stammesführung und eine*n Schatzmeister*in zu wählen. Die Voraussetzungen dafür: mindestens 5 Mitglieder, 1/3 der Mitglieder anwesend, Ladungsfrist von 3 Wochen, Bekanntgabe der Tagesordnung in der Einladung
  10. Bei der Stammeswahl wird die Stammessatzung verabschiedet (Mustersatzung siehe unten)
  11. Der Stamm legt einen Mitgliedsbeitrag fest.
  12. Der Landes- und Bundesanteil vom Beitrag wird offiziell Ende Februar fällig, bis dahin sollte die AG einen Mitgliedsbeitrag festgelegt haben und auch einziehen.
  13. Die Aufbaugruppe stellt sich beim jeweiligen Stadt- bzw. Kreisjugendring vor und erfragt die jeweiligen gängigen Regelungen (jeder Kreis- bzw. Stadtjugendring handhabt das etwas anders, der BdP LV Bayern ist Mitglied im Bayerischen Jugendring und damit automatisch anerkannt, daher kommen keine Prüfungen oder ähnliches auf die Aufbaugruppe zu, aber die Jugendringe möchten i.d.R. die Gruppe kennenlernen)
  14. Beim Finanzamt kann ein Freistellungsbescheid für Vereine beantragt werden. Benötigte Dokumente: Gründungsprotokoll mit Information zum Mitgliedsbeitrag, Satzung. Mit Freistellungsbescheid kann die Aufbaugruppe selbständig Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. 
  15. Die Aufbaugruppe kann bei der Stiftung Pfadfinden eine Willkommenskothe beantragen
  16. Bei der nächsten Landesversammlung des BdP LV Bayern (normalerweise im März) wir die Aufbaugruppe auf Vorschlag vom Vorstand offiziell anerkannt (dazu braucht die ABG mindestens 5 reguläre Mitglieder)
  17. Nach Anerkennung an der Landesversammlung hat der/die gewählte Aufbaugruppenführer*in das Stimmrecht für die Gruppe. 


Muster Stammessatzung


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